Komda Software, Zapf Systemhaus, Pflegesoftware, Pflegedokumentation
Telematikinfrastruktur in der Pflege

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

+++ Telematikinfrastruktur: Frist zur Anbindung bis 2025 verlängert. +++
Ambulante Pflegedienste, die nach § 360 Abs. 8 SGB V Leistungen erbringen, müssen bis zum 01. Januar 2024 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.

Diese Frist wird jetzt auf den 01.07.2025 verschoben.
Dies geht nach einer Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) aus dem aktuellen Kabinettsentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) hervor.

Damit sind alle Leistungserbringer der Pflege zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zum 01.07.2025 verpflichtet.

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Die Telematikinfrastruktur (TI)
ist ein technisches System, das die Übertragung von Daten und Informationen über verschiedene Kommunikationskanäle und -netze ermöglicht. Es wurde speziell für den Einsatz im deutschen Gesundheitswesen entwickelt und soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Akteuren erleichtern, wie zum Beispiel , Pflegeeinrichtungen, Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Patienten.

Die TI besteht aus einer Reihe von Fachanwendungen, wie zum Beispiel Kommunikation im Medizinwesen (KIM), einer elektronischen Patientenakte (ePA), einer elektronischen Verordnung (eVO), die miteinander verbunden sind, um einen sicheren und effizienten Datenaustausch zu ermöglichen. Die Verwendung der TI soll zu einer verbesserten Patientenbetreuung, zu einer effizienteren Gesundheitsversorgung und zu einer Reduzierung von Fehlern in der Medizin beitragen.

Ambulante Pflegedienste, die SGB V Leistungen erbringen, müssen bis zum 01. Januar 2024 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die SGB XI Leistungen erbringen, ist die Anbindung zum 01. Januar 2025 verpflichtend.

In Deutschland wird die Telematikinfrastruktur von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) umgesetzt. Die gematik ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Bundes und verantwortet die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb der TI.

Die TI-Fachanwendungen im Überblick

Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen

Kommunikation im Medizinwesen - KIM

Dank KIM, der TI-Anwendung für die Kommunikation im Medizinwesen, können Nachrichten und Dokumente schnell, zuverlässig und vor allem sicher per E-Mail zwischen allen Leistungserbringern ausgetauscht werden

E-Rezept und E-Verordnung - eVO

Durch die E-Verordnung können Ärzte Verordnungen elektronisch an Apotheken senden, anstatt Papierformulare auszufüllen und zu übergeben. Dies erleichtert nicht nur den Austausch von Informationen, sondern verringert auch das Risiko von Fehlern und Verzögerungen.

Elektronische Patientenakte - ePA

Die ePA soll den Leistungserbringern im Gesundheitswesen eine einfachere und schnellere Zugriffsmöglichkeit auf wichtige Gesundheitsdaten von Patienten ermöglichen, was zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung beitragen kann.

Notfalldatenmanagement - NFDM

Das NFDM ermöglicht es Ärzten und Krankenhäusern, in Notfällen schnell und einfach auf wichtige Gesundheitsdaten von Patienten zuzugreifen, wie beispielsweise Diagnosen, Therapiepläne, Arzneimitteltherapien und Röntgenbilder.

Elektronischer Medikationsplan - eMP

Mit dem eMP können Ärzte eine Übersicht über die aktuellen Medikamente und Dosierungen eines Patienten erhalten und diese Daten mit anderen Ärzten und Apothekern teilen. Dies kann bei der Vermeidung von Arzneimittelwechselwirkungen und bei der Verwaltung von Medikamenten hilfreich sein.

Kostenfreies Webinar: Telematikinfrastruktur

Die Telematik hat einen erheblichen Einfluss auf die Digitalisierung der Pflege. Sie ermöglicht es, medizinische und pflegerische Daten elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten und auszutauschen. Dadurch können verschiedene Akteure im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Pflegekräfte und Krankenhäusern, effizienter zusammenarbeiten und die Qualität der Versorgung verbessern.

Mit Komda® werden wir nicht nur die Fachanwendungen der TI für Sie bereistellen. Darüber hinaus werden wir auch die entsprechenden Geräte und den passenden Support dafür liefern.

Alles aus einer Hand!

Das kostenfreie Webinar zur TI richtet sich an IT-Mitarbeiter sowie Komda® Fachanwender, die für die Einführung der Telematikinfrastruktur verantwortlich sind.
Wir klären auf welche Vorbereitungen von Ihrer Seite aus zu treffen sind. Welche Hardware muss angeschafft werden?. Welche Fristen sind einzuhalten?

Nutzen Sie dieses Angebot als effektive Hilfestellung bei der TI-Anbindung Ihrer Einrichtung und melden Sie sich jetzt für einen von zwei Terminen an!

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Komda® Software + Telematikinfrastruktur

Die Inhalte zum Webinar werden Ihnen im Anschluss zur Verfügung gestellt.

Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@komda-software.de widerrufen. *

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FAQ

Ambulante Pflegedienste, die SGB V Leistungen erbringen, müssen bis zum 01. Januar 2024 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Denn ab dem 01. Juli 2024 ist die elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP) sowie außerklinischer Intensivpflege verpflichtend vorgesehen.

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die SGB XI Leistungen erbringen, müssen bis zum 01. Januar 2025 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.

Hierfür werden mehrere Komponenten benötigt:

  • einen eHBA
  • eine SMC-B Karte
  • einen Konnektor der über einen VPN-Zugangsdienst den Anschluss an die TI aufbaut
  • ein Kartenlesegerät (dort werden der eHBA und die elektronische Gesundheitskarte des Bewohners/Patienten eingelesen).
Konnektor, VPN-Zugangsdienst und Kartenlesegerät sind Bestandteil des Komda® TI Komplettpaket.

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), zukünftig damit zum Beispiel den Zugriff auf die ePatientenakte oder das eRezept. Der Prozess zum Erhalt des eHBA beinhaltet zwei kostenpflichtige Schritte: Den Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der eHBA-Chipkarte bei einem Vertrauensdienstanbieter (VDA).

Beantragung eHBA

WICHTIG! Ohne einen eHBA können Sie keinen SMC-B Ausweis beantragen!

Noch ein weiterer Hinweis:

Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sicherheitskritische Einsatzmöglichkeiten hat, ist seine Ausgabe unter hohen Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen.
Nur ausgewählte Hersteller dürfen diesen Ausweis produzieren. Dazu gehören die „T-Systems“, „medisign“, oder die „D-Trust - Bundesdruckerei“.

Ihnen ist völlig freigestellt bei welchem Anbieter sie den eHBA produzieren lassen. Die Kosten sind bei allen Herstellern ähnlich angelegt.
Die Preise können Sie dem jeweiligen PDF entnehmen.

T-Systems:
https://geschaeftskunden.telekom.de/digitale-loesungen/spezielle-loesungen/telematikinfrastruktur/telematik-hba-egbr

D-Trust:
https://www.d-trust.net/files/dokumente/pdf/factsheet_ehba_preis-und-produktinformation.pdf

medisign:
https://www.medisign.de/support/article/medisign-preisblatt/

Mit der SMC-B-Karte (Security Module Card-Typ B) bestätigt man in der TI, dass der Zugriff über eine berechtigte Einrichtung (z. B. eine Pflegeeinrichtung) erfolgt. Die SMC-B-Karte (Chipkarte im Kleinformat, etwa SIM-Kartengröße) ist eine Art Personalausweis für die Pflegeeirnichtung, die die Einrichtung für die Teilnahme an der TI authentifiziert. Auf der SMC-B vermerkt sind neben einigen technischen Angaben der Pflegeeinrichtung, die Anschrift, Telematik-ID, Berufsgruppe und attributsbestätigende Stelle.

Beantragung SMC-B

Schritt 1: Buchen des Komda® Software TI-Komplettpaket
Mit dem Komda® TI Komplettpaket, bestehend aus Konnektor, VPN Zugangsdienst,Kartenlesegerät und Fachanwendungen bringen wir Sie in die TI!

Schritt 2: Unser Partner installiert die TI-Hardwarekomponenten
Unser Partner, SL.IS Services, installiert vor Ort die TI-Komponenten (VPN-Gateway und Kartenleser). Durch die Buchung des Komda® TI-Komplettpaket erhalten Sie nach erfolgreicher Installation der Hardwarekomponenten Zugang zur Telematik, über die Komda® Software.

Die Kostenerstattung für die Pflege ist analog zur Finanzierungsvereinbarung für Vertragsärzt:innen (§ 376 Satz 1 SGB V) geregelt.
Verhandelt haben das 15 Verbände der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene.
Zum 01. Juli 2023 soll der Finanzierungszyklus der TI-Erstattungspauschalen geändert werden:

Bisher besteht die Refinanzierung aus Einmalpauschalen und Quartalspauschalen. Ab dem 01.07.2023 wird es nur noch Monatspauschalen geben.
Da man sich aber bisher nicht auf konkrete Zahlen einigen konnte, können wir aktuell nur auf die gültige Refinanzierungsregelung verweisen.

Erstattungsfähige Ausstattung - Einmalig:
3.480,25€ exkl. MwSt.

Erstattungsfähige Betriebskosten - Pro Quartal:
295,19€ exkl. MwSt.

Ja!
Wir werden alle Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur direkt in die Komda® Software integrieren.

Ja!
Auf der Gematik-Internetseite gibt es eine entsprechende Checkliste:

Hier gehts lang!

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